Ministerielle Hindernisse

Seit vier Jahren müssen sich erwachsene Menschen mit Behinderung, die noch bei ihren Eltern leben, mit deutlich weniger Grundsicherung begnügen als nichtbehinderte Hartz-IV-Bezieher in der gleichen ­Situation. Damit soll nun Schluss sein, doch von allein hat das zuständige Ministerium nicht reagiert.