Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes gilt seit Sonntag die Friedenspflicht. Bis zuletzt konnte in den Verhandlungsrunden zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften keine Einigung erzielt werden.
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Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes gilt seit Sonntag die Friedenspflicht. Bis zuletzt konnte in den Verhandlungsrunden zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften keine Einigung erzielt werden.
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