Das Ende der Kinderüberraschung

Nach dem Urteil zur Präimplantationsdiagnostik ist es erlaubt, in bestimmten Fällen Embryonen auf Gendefekte zu untersuchen und auszuwählen. Auch das Embryonenschutzgesetz scheint nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht mehr zeitgemäß zu sein.

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