Es wimmelt geradezu vor kostengünstigen Angeboten für Vollzeitpflege. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte ein Urteil, wonach auch hier den Beschäftigten wenigstens der Mindestlohn gezahlt werden muss.
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Es wimmelt geradezu vor kostengünstigen Angeboten für Vollzeitpflege. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte ein Urteil, wonach auch hier den Beschäftigten wenigstens der Mindestlohn gezahlt werden muss.
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