Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuchs gestrichen und das »Recht auf selbstbestimmtes Sterben« betont hat, stellt sich die Frage, wie dieses Recht gewährleistet werden kann und soll.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuchs gestrichen und das »Recht auf selbstbestimmtes Sterben« betont hat, stellt sich die Frage, wie dieses Recht gewährleistet werden kann und soll.