Eigennutz geht vor Gruppennutz
Mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes wollte die Bundesregierung Studien an Demenzkranken genehmigen, die keinen direkten Nutzen von der Behandlung gehabt hätten. Im Bundestag regte sich jedoch so viel Unmut, dass die Abstimmung über das Gesetz vertagt wurde.